Allgemeine Information

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen.


Zuständige Stelle

Jede Personenstandsbehörde in ganz Österreich:

  • Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
  • In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
  • Die Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Eintrag im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister
  • Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade und auf Verlangen weitere Urkunden oder Nachweise

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
  • Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
  • Allenfalls Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
  • Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung: die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II a-Verordnung anwendbar ist

Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben: zusätzlich

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Kosten

  • Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50 Euro
  • Vorlage von ausländischen Schriften: 130 Euro
  • Weitere Kosten: Bundesverwaltungsabgabe und eventuelle Kommissionsgebühren

Bundesverwaltungsabgabe

  • Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten im Amtsraum während der Dienststunden: 5,45 Euro
  • Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: 10,90 Euro
  • Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten außerhalb der Amtsräume bei lebensgefährlicher Erkrankung einer Verlobten/eines Verlobten: 5,45 Euro
  • Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten außerhalb der Amtsräume in allen anderen Fällen: 54,50 Euro
    Für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, wie beispielsweise Musik, können ebenfalls Kosten entstehen